Anerkennung durch das Eidgenössische Finanzdepartement EFD
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 1.1.2020 sind in der Schweiz neue Gesetze und Verordnungen bezüglich der Erbringung von Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Neu müssen sich Finanzdienstleister unter anderem einer Ombudsstelle anschliessen.
Die gemeinnützige Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) hat die Prüfkriterien des Eidgenössischen Finanzdepartements bestanden und per 24.06.2020 die offizielle Anerkennung als Ombudsstelle für Finanzdienstleister erhalten.
Beyzade Han, Geschäftsführer und Ombudsmann der FINOS:
«Wir freuen uns ausserordentlich, dass wir die hohen Anforderungen des EFD erfüllen konnten. Unsere Ombudsstelle ist maximal unabhängig und maximal unbürokratisch, da sie als vermutlich einzige Ombudsstelle von Privatpersonen mit praktischer Berufserfahrung aus dem Finanzsektor gegründet und vollständig aus privaten Mitteln finanziert wurde. Damit gewährleisten wir eine effiziente und kostengünstige Durchführung von Schlichtungsverfahren und maximale Neutralität. Seit dem 25.6.2020 bieten wir Finanzdienstleistern aus der Schweiz und aus dem Ausland die Möglichkeit, sich dank unserer digitalen Prozesse vollständig papierlos und innerhalb einer Minute unserer Ombudsstelle anzuschliessen. Dutzende Finanzdienstleister haben seit dem 25.6.2020 den Anschluss bereits vollzogen»
Bereits bestehende Finanzdienstleister haben aufgrund einer Übergangsfrist bis zum 24.12.2020 Zeit, sich einer Ombudsstelle anzuschliessen. Neu gegründete Finanzdienstleister müssen sich dagegen bereits spätestens mit Aufnahme ihrer Tätigkeit einer Ombudsstelle anschliessen.
Kontakt für Rückfragen
Beyzade Han
Ombudsman
044 552 08 00 oder 076 462 72 72
beyzade.han@finos.ch
www.finos.ch