Ab dem 1.1.2020 treten in der Schweiz neue Gesetze (FINIG, FIDLEG) und Verordnungen (FINIV, FIDLEV) bezüglich der Erbringung von Finanzdienstleistungen und das Angebot von Finanzinstrumenten in Kraft. Neu müssen sich Finanzdienstleister unter anderem einer Ombudsstelle anschliessen.
Die Anschlusspflicht an eine Ombudsstelle betrifft nicht nur Finanzdienstleister aus der Schweiz, sondern auch aus dem Ausland, die Finanzdienstleistungen in der Schweiz erbringen oder Finanzinstrumente für den Schweizer Markt anbieten.
Zu einer dieser staatlich anerkannten Ombudsstellen wird voraussichtlich die Finanzombudsstelle Schweiz (www.finos.ch) zählen, deren Gründung für November 2019 geplant ist. Die Anerkennung seitens des Eidgenössischen Finanzdepartements wird für Dezember 2019 erwartet.
Sobald die Anerkennung für die Finanzombudsstelle Schweiz vorliegt, können Finanzdienstleister auf einfachste Weise elektronisch ein Anschlussgesuch einreichen. Der gesamte Anschlussprozess erfolgt dabei 100% digital. Nach Ausfüllen eines Online-Formulars wird das Gesuch intern geprüft. Bei positivem Ergebnis wird dem Antragsteller elektronisch eine Rechnung zugestellt. Nach Begleichung der Rechnung erfolgt der definitive Anschluss an die Ombudsstelle, welche separat bestätigt wird. Durch diesen schlanken und digitalen Prozess kann der Anschluss innerhalb einer Woche erfolgen.